Pflegegrade

 

Es bestehen fünf Pflegegrade. Die Zuweisung zu einem Pflegegrad erfolgt individuell nach Einschätzung der Selbständigkeit und dem Bedarf an Unterstützung durch andere Personen. Je nach Pflegegrad ändert sich die Höhe der Leistungen, die dem Pflegebedürftigen zustehen.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde am 01.01.2017 neu definiert. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes wird der Hilfsbedarf nun mit einem neuen Begutachtungssystem ermittelt. Im Durchschnitt erhalten pflegebedürftige Personen nun höhere Gelder. Darüber hinaus können nun auch Personen mit psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen, wie z.B. Demenz oder Depression Leistungen in Anspruch nehmen.

Pflegegrade sind eine wichtige Einstufung für die Pflegebedürftigkeit von Menschen in Deutschland. Sie dienen dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf zu bestimmen und die entsprechenden Leistungen zu gewähren. Die Pflegegrade werden anhand eines Begutachtungsverfahrens ermittelt, bei dem verschiedene Kriterien wie körperliche und geistige Einschränkungen berücksichtigt werden. Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung und Pflegeleistungen, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 

Bei Fragen zur Einstufung in einen Pflegegrad stehen Ihnen unsere professionellen PflegeberaterInnen zur Seite.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die in Deutschland für die Einstufung von Pflegebedürftigkeit verwendet werden. Diese reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Jeder Pflegegrad wird anhand verschiedener Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen sowie Selbstversorgung bewertet.



 

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